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   BVerwG, 11.01.1983 - 6 B 109.82   

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BVerwG, 11.01.1983 - 6 B 109.82 (https://dejure.org/1983,7175)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1983 - 6 B 109.82 (https://dejure.org/1983,7175)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1983 - 6 B 109.82 (https://dejure.org/1983,7175)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 6 B 109.82
    Davon abgesehen ist das Anerkennungsverfahren bei Beachtung der vom Bundesverwaltungsgericht zur Auslegung und Anwendung der §§ 25, 26 WPflG entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwGE 55, 217) durchaus geeignet, das Vorliegen der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe hinreichend zuverlässig festzustellen (vgl. BVerwGE 48, 127 [BVerwG 04.04.1975 - IV C 55/74] [166]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 6 B 109.82
    Dabei erfordert es die in § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO normierte Darlegungspflicht, daß innerhalb der Beschwerdefrist wenigstens eine für die Revisionsentscheidung erhebliche konkrete Rechtsfrage bezeichnet wird, und zwar unter Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 09.11.1981 - 6 CB 29.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 6 B 109.82
    Der Beschwerdeschrift läßt sich nicht einmal andeutungsweise entnehmen, welchen abstrakten, seiner Entscheidung zugrundeliegenden Rechtssatz das Verwaltungsgericht aufgestellt haben soll und inwiefern dieser von abstrakten Rechtssätzen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweichen soll (vgl u.a.Beschlüsse vom 9. November 1981 - BVerwG 6 CB 29.79 -, vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81] undvom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 128]).
  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74

    Errichtung einer Tankstelle - Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 6 B 109.82
    Davon abgesehen ist das Anerkennungsverfahren bei Beachtung der vom Bundesverwaltungsgericht zur Auslegung und Anwendung der §§ 25, 26 WPflG entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwGE 55, 217) durchaus geeignet, das Vorliegen der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe hinreichend zuverlässig festzustellen (vgl. BVerwGE 48, 127 [BVerwG 04.04.1975 - IV C 55/74] [166]).
  • BVerwG, 02.04.1980 - 6 B 8.80

    Verfahrensmangel als Zulassungsgrund für eine Nichtzulassungsbeschwerde in

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 6 B 109.82
    Soweit der Kläger mit der Beschwerde geltend macht, daß das Verfahren des Verwaltungsgerichts an wesentlichen Verfahrensmängeln leide, ist die Beschwerde unzulässig, weil in Kriegsdienstverweigerungssachen die Nichtzulassungsbeschwerde - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - wegen Verfahrensmängeln nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a.Beschluß vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - m.Nachw.).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 6 B 109.82
    Der Beschwerdeschrift läßt sich nicht einmal andeutungsweise entnehmen, welchen abstrakten, seiner Entscheidung zugrundeliegenden Rechtssatz das Verwaltungsgericht aufgestellt haben soll und inwiefern dieser von abstrakten Rechtssätzen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweichen soll (vgl u.a.Beschlüsse vom 9. November 1981 - BVerwG 6 CB 29.79 -, vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81] undvom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 128]).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 6 B 109.82
    Der Beschwerdeschrift läßt sich nicht einmal andeutungsweise entnehmen, welchen abstrakten, seiner Entscheidung zugrundeliegenden Rechtssatz das Verwaltungsgericht aufgestellt haben soll und inwiefern dieser von abstrakten Rechtssätzen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweichen soll (vgl u.a.Beschlüsse vom 9. November 1981 - BVerwG 6 CB 29.79 -, vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81] undvom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 128]).
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